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«Gender-polizei» im büro des Zürcher Gemeinderats

Nach datum ...
Der Besetzer ruft nach einer Besetzerin
Peinliche Nachhifle in Femiismus
Die «Genderpolizei» bleibt hart
Gender-Sprachpolizei im Gemeinderat
Meine ganz persönliche meinung
Ideologischer Sprachzwang 1
Ideologischer Sprachzwang 2
Ideologischer Sprachzwang 3
Nun schiesst die Sprachpolizei auch gegen links
Peinlinche Nachhilfe im Feminismus 1
Peinlinche Nachhilfe im Feminismus 2
Peinlinche Nachhilfe im Feminismus 3

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Isidor Pugatsch, Forch [NZZ 2019-07-18]

Endlich greift das Büro des Zürcher Gemeinderates in die politisch so entscheidende sprachliche Gender-Inkorrektheit ein (NZZ 6. 7. 19). Recht so! Schon längst sollte es doch neben den offenbar nur Männern vorbehaltenen Berufen auch tolle Staatsfrauen, Wahlfrauen, Obfrauen, Kontaktfrauen und – zu zusätzlichem Glück – auch noch (keine allzu biederen) Biederfrauen geben. Und wer erinnert sich nicht gern an vergangene Zeiten, als es noch Milchfrauen gab, als sich Medizinfrauen um Buschfrauen kümmerten, als Froschfrauen ins Wasser sprangen, Weihnachtsfrauen Hampelfrauen verteilten und die Kinder Schneefrauen bauten? Zugegeben, es gab auch schon damals Lebefrauen, Ehrenfrauen, Weltfrauen und sogar Dunkelfrauen – und das alles neben Vor- und Vorderfrauen. Welche bösen Hinterfrauen zogen da wohl im Versteckten ihre Strippen?

Oder sollten wir uns vielleicht langsam überlegen, ob mit so übertriebenen und komplizierenden sprachlichen Verschlimmbesserungen der absolut zu Recht geforderten Gleichberechtigung doch nicht eher ein Bärendienst erwiesen wird? Hat da möglicherweise die Torfrau ein Eigengoal durchgelassen?

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Jürg Sigrist, Forch [NZZ 2019-07-18]

Seit einigen Jahren ist die sogenannte gendergerechte Formulierung aller möglichen Erlasse und Schriftstücke unbesehen der Lesbarkeit oder Spracheleganz ein wichtiges Anliegen von Experten und Expertinnen aller möglichen Instanzen und namentlich der Stadtverwaltung. Ich habe als Rechtsanwalt im Rahmen der Formulierung von Bauvorschriften an entsprechenden Diskussionen teilgenommen, wobei ich zur Kenntnis nehmen musste, dass es nicht mehr opportun sei, etwa von Fussgängerstreifen oder Radfahrern zu sprechen. Wir mussten froh sein, dass in einer Nistplätze für Mauersegler betreffenden Bestimmung nicht auch noch Mauerseglerinnen aufgeführt werden mussten. Ein wahrlich glückliches Land, das solche Sorgen hat!

Bis anhin scheint indessen niemand daran Anstoss genommen zu haben, dass in unerfreulichen Zusammenhängen auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet wurde. Ich habe jedenfalls kaum je von Mörderinnen oder Drogendealerinnen gelesen. Insofern erscheint die zweimalige Beanstandung des Textes von Susanne Brunner als Novum, wobei allerdings der Verdacht naheliegt, dass auch der Gedanke, damit einen politisch unbequemen Vorstoss auf vermeintlich elegante Art vom Tisch zu wischen, eine Rolle gespielt hat.

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Maia Funk, Zürich [NZZ 2019-07-18]

Bis anhin scheint indessen niemand daran Anstoss genommen zu haben, dass in unerfreulichen Zusammenhängen auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet wurde. Ich habe jedenfalls kaum je von Mörderinnen oder Drogendealerinnen gelesen. Insofern erscheint die zweimalige Beanstandung des Textes von Susanne Brunner als Novum, wobei allerdings der Verdacht naheliegt, dass auch der Gedanke, damit einen politisch unbequemen Vorstoss auf vermeintlich elegante Art vom Tisch zu wischen, eine Rolle gespielt hat.

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AL-Vorstoss im Zürcher Stadtparlament zurückgewiesen

Daniel Fritzsche [NZZ 2019-07-12]

Im Zürcher Rathaus wird gestritten. Nicht nur über Velowege, Parkplätze und Schulhäuser, sondern seit geraumer Zeit auch über die Sprache. Susanne Brunner, eine SVP-Stadtparlamentarierin, hatte einen Vorstoss im Rat nicht «geschlechtergerecht» formuliert. Anstatt von «Besetzenden» sprach sie in ihrer Interpellation von «Besetzern». Den Hinweis, dass das generische Maskulinum auch Frauen und «Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können», umfasse, liess das Büro des Gemeinderats nicht gelten. Dieses rot-grün dominierte Gremium unterzieht die Texte einer formalen Vorprüfung.

Zweimal wurde Brunners Vorstoss wegen Missachtung von Sprachregeln zurückgewiesen. In der SVP-Fraktion kam dies schlecht an. Bald kursierten Begriffe wie «Genderpolizei». Brunner sieht ihre Grundrechte, namentlich jenes der Meinungsäusserungsfreiheit, verletzt.

Sprache als Machtinstrument

Als ginge es um den Ausgleich der Kräfte, hat die «Genderpolizei» nun auch einen Vorstoss aus der anderen politischen Ecke als untauglich taxiert. Konkret reichte der AL-Gemeinderat David Garcia Nuñez ein Postulat ein, in dem er den Stadtrat auffordert, den Park zwischen Badener- und Zweierstrasse auf den Namen «Rosa-Luxemburg-Park» zu taufen. In der Begründung seines Anliegens verwendete Garcia Nuñez den sogenannten Gender-Gap, einen Unterstrich, der laut Wikipedia «die Darstellung aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten, auch jener abseits des gesellschaftlich hegemonialen Zweigeschlechtersystems», ausdrücken soll. Im Text erwähnt er den «Arbeiter_innenkongress», das «Arbeiter_innenquartier», die «Arbeiter_innenzeitschrift» und die «Arbeiter_ innenbewegung».

Das Büro des Gemeinderats akzeptierte diese Schreibweise nicht. David Garcia Nuñez muss seinen Textvorschlag nun neu formulieren. Das passt dem Arzt und Leiter des Schwerpunkts für Geschlechtervarianz am Universitätsspital Basel nicht. «Sprache ist ein Machtinstrument», sagt er. Es spiele eine Rolle, wie ein politischer Vorstoss formuliert werde. Mit der heutigen Regelung würden viele Menschen sprachlich ausgeschlossen – so etwa Transpersonen. Garcia Nuñez sieht nicht ein, weshalb sich das Büro des Gemeinderats auf einen Sprachleitfaden der städtischen Verwaltung beruft. «Als Parlament, als erste Gewalt im Staat, müssen wir uns nicht der Verwaltung unterordnen», sagt er. Mit einem Vorstoss will er nach den Sommerferien erreichen, dass inklusive Schreibweisen wie etwa der Gender-Gap oder das Gendersternchen («Arbeiter*innenbewegung») erlaubt werden.

«Nicht so revolutionär»

Obwohl der Fall ähnlich gelagert ist, will sich Garcia Nuñez nicht mit Susanne Brunner vergleichen. «Frau Brunner weigert sich, die Bevölkerung geschlechtlich ganzheitlich zu repräsentieren», sagt er. «Mir geht es um eine möglichst vollständige Einbindung ganz unterschiedlicher Geschlechteridentitäten.» Anders als Brunner wird Garcia Nuñez den Text seines Vorstosses nun abändern. Anstatt von einem «Arbeiter_innenkongress» spricht er neu von einem «Kongress von Arbeitenden». Dies sei sprachlich zwar unschön, aber ihm gehe es um die Sache.

Susanne Brunner ihrerseits hatte letzte Woche entschieden, dass sie den ablehnenden Entscheid zu ihrem Vorstoss im Parlament verhandeln lassen will. Vermutlich am 28. August wird dies der Fall sein. Falls sie dort keine Mehrheit erhält, wird sie den Fall vor den Bezirksrat ziehen. David Garcia Nuñez geht nicht so weit. Der AL-Mann meint lakonisch: «So revolutionär wie Frau Brunner bin ich nicht.»

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Peter Schoch, Horgen [NZZ 2019-07-09]

Da reicht eine Gemeinderätin in Zürich eine Interpellation ein und wird mit dem absurden Argument abgewiesen, dass die gewählte Sprache die Gleichberechtigung von Mann und Frau verletze (NZZ 26. 6. 19). Eine genderspezifische Sprache ist angezeigt, wenn Gefahr besteht, dass sich eines der beiden Geschlechter nicht angesprochen fühlt, wie zum Beispiel in Stelleninseraten («Gesucht Bäcker oder Bäckerin») oder in der direkten Anrede («Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger»). Eine durchgehend praktizierte «gendergerechte» Sprache hingegen ist nicht nur sprachökonomisch und sprachästhetisch verfehlt, sondern erleidet durch die Aufgabe des generischen Maskulinums auch einen Verlust an Aussagekraft. Das generische Maskulinum ist ein maskulines Nomen oder Pronomen, das sich auf Personen bezieht, deren Geschlecht unbekannt oder irrelevant ist: «Nicht jeder Einwohner zahlt seine Steuern», oder «Raucher leben kürzer». Beide Aussagen gelten selbstredend für Männer und Frauen. Die zwanghafte Nennung beider Geschlechter geht der Möglichkeit verlustig, indirekt darauf hinzuweisen, dass das biologische Geschlecht irrelevant ist, und führt häufig zu trivialen Aussagen. Richtig hingegen ist die Ausschreibung von «Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler». Wir sollten uns der Tendenz widersetzen, die Sprache zur feministischen Kampfzone zu machen, indem wir situativ und vernünftig «gendern».

Was im Gemeinderat in Zürich geschah, ist eine Ungeheuerlichkeit. Schon die politisch motivierte Sprachregelung für Interpellanten widerspricht einer freiheitlichen Ordnung. Im Klartext: Der links-grüne Gemeinderat erlässt im Ungeist der politischen Korrektheit einen Sprachkodex und verwendet diesen, um als Sittenwächter eine Parlamentarierin aus der «falschen» Ecke mundtot zu machen. Dieses Vorgehen ist nicht nachhaltig. So kommt die Politik auf den Hund und die Stadt Zürich langsam, aber sicher auch. Der geneigte Leser merkt etwas. Die Leserin auch.

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Friedrich Rentsch, Zürich [NZZ 2019-07-09]

Mit Beklemmung vernimmt man, dass der «politisch korrekte» Sprachvandalismus sich so weit durchgesetzt hat, dass er eine Politikerin, die gutes Deutsch schreibt, nötigt, schlechtes zu schreiben, um dem Opfermodell feministischer Prägung zuzudienen. Das wäre an sich schlimm genug. Ausgesprochen alarmierend ist eine politische Instanz, die eine Interpellation ablehnt, weil deren Sprache nicht schlecht genug ist, um einer gesinnungspolizeilichen Vorprüfung zu genügen. Freilich entbehrt solche Willkür jeglicher rechtlichen Legitimation. Hoffen wir, dass es bei diesem einzelnen Ausrutscher bleibt.

Ein paranoid gefärbter Feminismus weigert sich in der Manier trotzköpfiger Kinder, einen offensichtlich geschlechtsneutralen Plural wie «Anwohner» geschlechtsneutral zu verstehen, und kapriziert sich auf die Ausschliesslichkeit der männlichen Konnotation, um sich daran abzureagieren. Unverständlicherweise verfestigen wir, die Deutsch können, in unsern eigenen Köpfen das ideologische Bedeutungsmonopol des männlich konnotierten Plurals. Die schwatzhafte Differenzierung nach Geschlecht – Anwohnerinnen und Anwohner – haben wir in fahrlässiger Gedankenlosigkeit bereits zur Gewohnheit gemacht und helfen dem inhaltlich unnötigen weiblichen Plural, seinem Gegenüber die männliche Bedeutung aufzuzwingen und damit dessen geschlechtsneutrale Bedeutung aus dem Verkehr zu ziehen. Den Erfolg des ideologisch motivierten Bedeutungsverlustes bestätigt Frau Brunner. Sie tut ihren sprachlich unterlegenen Zurechtweisern den Gefallen, den geschlechtsneutralen Plural fälschlich «generisches Maskulinum» zu nennen.

Zur Pointierung des gendergerechten Unfugs: In allen Naturschutzzonen sollten die Anweisungen zur Leinenpflicht für Hunde ausgewechselt werden, tunlichst bevor ein Tierhalter eines Wildschadens freigesprochen werden muss, weil er die Tafel «Leinenpflicht für Hunde» wohl bemerkt habe, er aber gar keinen Hund besitze, sondern eine Hündin.

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Stefan Ulrich, Bellerive [NZZ 2019-07-09]

Nun sind wir also so weit, dass irgendwelche Beamte und Behörden bestimmen, wie etwas zu formulieren sei (NZZ 1. 7. 19). Erstaunlich ist, dass die wirklichen Kenner der deutschen Sprache nicht schon von Beginn weg gegen die rein politisch-ideologisch begründeten Auswüchse des Deutschen mit der notwendigen Vehemenz protestiert haben. Offenbar sind die Vertreter der konsequenten expliziten Nennung beider Geschlechter nicht mehr in der Lage, in Begriffen zu denken. Oder sie leugnen systematisch, dass mit den meisten Begriffen, die Personen in unbestimmter Zahl nennen, nach normalem Sprachempfinden stets alle Individuen gemeint sind, die diesem Begriff (Tätigkeit, Herkunft usw.) zuzuweisen sind, und zwar unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht.

Die Anwendung dieser Geschlechternennung ist zudem oft tendenziös. So ist kaum von «Verbrecherinnen und Verbrechern» oder «Betrügerinnen und Betrügern» und «Täterinnen und Tätern» die Rede. Nein, bei negativ belasteten Begriffen wird in aller Regel nur die männliche Form verwendet. Möge uns nun aber auch die unsägliche Konstruktion mit dem substantivierten Gerundium erspart bleiben, sonst müssen wir plötzlich Sätze lesen wie «Die Betrügenden gehörten einer weit vernetzten Organisation von Verbrechenden an» oder gar «Trotz intensiver Fahndung sind die Tuenden immer noch flüchtig».

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Dieses gender-geblöke fördert weder den zusammenhalt der gsellschaft noch die gleichberechtigung von mann und frau. Der haufen - um den es in der interpellation von Susanne Brunner geht - die chaoten, die besetzer … bestand wohl mehrheitlich aus männern einer bstimmten altersgruppe. Daher ist der haufen wohl angemessen.

Die geforderte ausdrucksweise verunmöglicht es den gewöhnlichen menschen mittlerer bildung, einen solchen text in vernünftiger zeit aufzunehmen und danach zu handeln. Aber offenbar soll gar nicht gehandelt werden, denn nach der x-ten wiederholung der männlichen und weiblichen form geht einem eh der schnauf aus. Auch die 'angebotene alternative', mittelwörter (die demonstrierenden, die randalierenden) zu verwenden, dient nur der verschwurbelung und regt auch nicht gerade zu aktivität an. Offenbar ist es ziel von solchen behörden, dass nichts getan wird, sondern nur geschwätzt wird.

Der ganze zauber macht mich wütend! Wann begreifen diese selbsternannten sprach-polizisten endlich, dass in der deutschen sprache das grammatikalische nur selten etwas mit dem biologischen geschlecht zu tun hat? Wohl heisst es der mann, die frau, aber schon im 2. fall geben wir der frau den vortritt. Und weil es das kind heisst, ist mein enkel noch lange keine sache!

Über kurz oder lang wird diese haltung einer behörde dazu führen, dass der gewöhnliche bürger gar keinen gebrauch seiner politischen rechte mehr machen kann. Dann bleibt uns nur noch der sturm auf die bastille!

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Das biologische Geschlecht und der sprachliche Ausdruck haben in der deutschen Sprache keinen Zusammenhang

Susanne Brunner, SVP Kreis 7 und 8 [Züriberg 2019-07-04]

Das Büro des Gemeinderates hat kürzlich einen Vorstoss von mir zurückgewiesen, weil ich die «sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern» nicht eingehalten habe. Dies ist in der Geschichte des Gemeinderates Zürich ein einmaliger Vorgang. Das Büro beruft sich auf einen Paragrafen in den sogenannten «Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderates», welche es selber erlassen hat.

Ich wollte dem Stadtrat in einer Interpellation Fragen stellen zur Besetzung des Pfingstweidparks im Mai und zur illegalen Party, die dort abgehalten wurde. Was ist geschehen? Aktivisten besetzten den Park, dies ohne Bewilligung. Eigentlich hätte die Besetzung von der Stadtpolizei aufgelöst werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. So wurden die Anwohner das ganze Wochenende in ihrer Nachtruhe gestört, die Wände des Parks und Touristenbusse mit Sprayereien verunstaltet, und es wurden Tonnen von Abfall zurückgelassen. Hierzu möchte ich vom Stadtrat Antworten, warum nicht nach Vorschrift und Gesetz für Ordnung gesorgt wurde. Meine Fragen sind jedoch unzulässig, weil ich von «Aktivisten» anstatt «Aktivistinnen und Aktivisten», von «Besetzern » anstelle von «Besetzerinnen und Besetzern», von «Anwohnern » anstatt «Anwohnerinnen und Anwohnern» und von «Touristen» anstatt «Touristinnen und Touristen » geschrieben habe. Eine formale Sprachvorschrift hindert mich als gewählte Volksvertreterin, meine demokratischen Rechte auszuüben. Für mich ist dies ein unglaublicher Vorfall!

Sperrige und unlesbare Texte

Wohl hat mich beim Einreichen des Vorstosses der zweite Vizepräsident aufgefordert, den Text gemäss den Vorgaben des Büros zu korrigieren. Seit geraumer Zeit amtet eine solche «Gender-Sprachpolizei» im Gemeinderat. Doch mir widerstrebt es zutiefst, Texte sperrig und unlesbar zu verfassen, indem immer die weibliche und die männliche Form verwendet werden. Auch sollte es mir als gewählte Volksvertreterin möglich sein, Texte so zu verfassen, wie ich dies selber will. Gendersprachliche Eingriffe in meine Formulierungen sind für mich unhaltbar. Die Rückweisung meiner Interpellation wurde dann mit Mehrheitsbeschluss im Büro des Gemeinderates gefällt.

Ich bin für die Gleichstellung von Frauen und Männern, keine Frage! Die Gleichstellung ist in Verfassung und Gesetz verankert, das ist gut so. Es ist aber völlig unsinnig, für die Gleichstellung der Frau im Feld der Sprache zu kämpfen. Das biologische Geschlecht und der sprachliche Ausdruck haben in der deutschen Sprache keinen Zusammenhang. «Der Gast» kann eine Frau oder ein Mann sein, «die Giraffe» ist biologisch ebenfalls einmal männlich, einmal weiblich. Beim «Brautpaar» kommt der Mann gar nicht vor. Die deutsche Sprache ist mir wichtig. Sie soll nicht durch übertriebenen Genderwahn weiter verunstaltet werden. Ich werde darum weiterkämpfen für das Recht aller Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, ihre Vorstösse so zu formulieren, wie sie es selber wollen. Ohne Eingriffe der Gender-Sprachpolizei.

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Vorstoss der Zürcher SVP-Politikerin Susanne Brunner wird erneut zurück gewiesen

Daniel Fritsche [NZZ 2019-07-04]

Das Büro des Zürcher Stadtparlaments hat einen Vorstoss der SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner zum zweiten Mal an die Absenderin zurückgeschickt. Der Grund: Die Interpellation zu einem unbewilligten Festival im Pfingstweidpark verletze die Richtlinien zum Abfassen eines solchen Vorstosses – «insbesondere was die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern» betreffe.

Brunners Vergehen: Sie verwendete in ihrem Text das generische Maskulinum. Statt von «Besetzerinnen und Besetzern» oder «Besetzenden» zu sprechen, setzte sie fast ausschliesslich auf die männliche Form. Nachdem das Büro, das die Vorstösse formal prüft, bereits vorletzte Woche sein Veto eingelegt hatte, passte Brunner ihren Text an und reichte ihn noch einmal ein. Sie ergänzte ihn um eine Anmerkung: Das generische Maskulinum in ihrem Vorstoss umfasse «weibliche Individuen und solche Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können, gleichermassen wie männliche Individuen».

Doch auch diese angepasste Variante genügte dem 13-köpfigen, rot-grün dominierten Büro nicht. In der SVP-Fraktion erhielt das Gremium bereits den Übernamen «Genderpolizei». Per Mehrheitsentscheid hielt es fest, dass die Interpellation immer noch nicht entgegengenommen werden könne. Die Verwendung des generischen Maskulinums sei nicht gleichbedeutend mit der sprachlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Büro erwähnt unter anderem das städtische Reglement für die sprachliche Gleichstellung als Rechtsgrundlage. Darin sei das generische Maskulinum nicht als Variante aufgeführt.

Susanne Brunner will den Vorgang so nicht akzeptieren. «Ich finde es sprachlich nicht schön, wenn in jedem Satz beide Geschlechter genannt werden müssen», sagt sie. «Das ist nicht mein Stil.» Auch das Binnen-I (BesetzerInnen) oder substantivierte Partizipien (Besetzende) kämen für sie nicht infrage.

Die ehemalige SVP-Stadtratskandidatin wird den ablehnenden Entscheid nun im Parlament verhandeln lassen. Falls sie dort keine Mehrheit erhält, kann sie den Fall vor den Bezirksrat ziehen. «Ich möchte eine Klärung erreichen», sagt Brunner. Notfalls sei dies auf juristischem Wege notwendig.

Ihr gehe es in dieser Frage um Grundsätzliches: «Sprachregeln sollten kein Kriterium dafür sein, ob ich meine politischen Rechte ausüben kann oder nicht.» Durch das Vorgehen des Ratsbüros sieht sie Grundrechte verletzt, namentlich jenes der Meinungsäusserungsfreiheit. Dass das Büro die abgeänderte Version, die neben Männern und Frauen explizit auch Andersgeschlechtliche erwähnte, ablehnte, sei besonders stossend.

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Genedergerecthe Sprache in polititschen Vorstössen

Irène Troxler [NZZ 2019-07-06]

Das Büro des Zürcher Gemeinderats möchte Männer und Frauen gleichstellen. Dagegen ist nichts einzuwenden, bloss steht das nicht in seiner Macht. Also setzt das 13-köpfige, rot-grün dominierte Gremium ein bürokratisches Ausrufezeichen. Es hat den Vorstoss einer SVP-Gemeinderätin zurückgewiesen, weil der Text die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern verletze.

Wer nun meint, es würden in der betreffenden Interpellation die Verdienste von Frauen unter den Teppich gekehrt oder Männern angedichtet, der irrt. Es geht um ein unbewilligtes Festival im Pfingstweidpark, und es ist der negativ konnotierte Begriff «Besetzerinnen», der offenbar explizit hätte ergänzt werden müssen im betreffenden Text.

Jedenfalls wurde der Vorstoss von Susanne Brunner gleich zweimal zurückgewiesen. Zuerst, als sie ihn mehrheitlich in der männlichen Form abgefasst einreichte. Dann noch einmal, als sie in einem Satz ergänzte, das «generische Maskulinum» umfasse auch weibliche Individuen oder solche, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlten. Das Büro des Gemeinderats, für das die SVP flugs den Spitznamen «Genderpolizei» kreierte, gab sich mit dieser Ergänzung nicht zufrieden. Die Verwendung des generischen Maskulinums sei nicht gleichbedeutend mit der sprachlichen Gleichstellung von Mann und Frau, argumentierte es und verwies auf zwei interne Reglemente.

Etwas Wichtigeres haben die Mitglieder des Zürcher Gemeinderatsbüros dabei allerdings übersehen: Es geht hier nicht um eine Anleitung zur Abfalltrennung oder eine Einladung zur Jungbürger- und -bürgerinnenfeier. In einem parlamentarischen Vorstoss nimmt eine gewählte Volksvertreterin ihre politischen Rechte wahr. Wie sie das tut und mit welchem Wortlaut, sollte eine Demokratie der betreffenden Person überlassen, solange der Text keine Gesetze und keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Stadtrat mag regeln, wie die Verwaltung mit der Bevölkerung kommuniziert. Das Büro des Gemeinderats kann vorgeben, wie ein Vorstoss formal gestaltet werden muss. Auf peinlichen Nachhilfeunterricht in Sachen Feminismus sollte er aber verzichten.

Man fragt sich, wohin dieser Korrektureifer eigentlich führen soll. Bekanntlich debattiert der Gemeinderat im Dialekt, und da sprechen Politiker gern, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Wird man bald, wenn eine Gemeinderätin «Velofahrer» sagt, eine automatische Stimme ins Audioprotokoll hineinflicken, die ein «-innen» in Mundart ergänzt? Oder wird man den Begriff «Schüler» automatisch mit einem computergenerierten «Lernende» überspielen? Man könnte auch, wie bei der Interpellation Brunner, auf die Idee kommen, die ganze Meinungsäusserung zu versenken, also zu löschen, wenn sie nicht gendergerecht ist. Aber was geschieht, wenn die LGBT-Community bald darauf bestehen sollte, dass die Politiker nicht nur Frauen und Männer explizit erwähnen, sondern dass alle möglichen Spielformen von Geschlechtszugehörigkeiten genannt werden?

Natürlich sind das keine ernstgemeinten Vorschläge, aber die gendergerechte Sprache in politischen Vorstössen zu fordern, ist ebenfalls überzogen. Ob es dem Büro nun darum ging, einen missliebigen Vorstoss der Opposition zu verhindern oder eine Politikerin umzuerziehen, ist nicht entscheidend. Beides ist unangemessen. Susanne Brunner hat recht, dass sie sich für ihren Vorstoss wehrt – so, wie sie ihn formuliert haben will.

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Im Zürcher Stadtparlament wird ein Vorstoss zurückgewiesen, weil er nicht «geschlechtergerecht» formuliert ist

Daniel Fritzsche [NZZ 2019-06-26]

Ende Mai haben linke Aktivistinnen und Aktivisten im Zürcher Pfingstweidpark ein Festival veranstaltet. Sie protestierten gegen die in ihren Augen «herzlose Asylpolitik». Das Sicherheitsdepartement liess die Besetzer gewähren – trotz fehlender Bewilligung und Lärmklagen aus dem Quartier. Dies machte die SVP-Stadtparlamentarierin Susanne Brunner stutzig, und sie tat, was eine Stadtparlamentarierin in einem solchen Fall tun kann: Sie reichte im Gemeinderat eine sogenannte Interpellation ein. Darin stellte sie konkrete Fragen: Warum hat die Polizei das Gelände nicht geräumt? Wer bezahlt die Beseitigung von Abfall und Sprayereien?

Der Vorgang ist soweit nicht sonderlich spektakulär. Die SVP äussert sich im rot-grün dominierten Parlament immer wieder kritisch und versucht, die Zürcher Stadtregierung unter Druck zu setzen. Dennoch war diesmal etwas anders: Das Büro des Gemeinderats hat Brunners Vorstoss nicht akzeptiert. Mitte Juni hat es ihn zurückgewiesen. Dies, weil die SVP-Frau die Richtlinien zum Abfassen eines solchen Vorstosses verletzt habe – «insbesondere was die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern betrifft». So heisst es im Rückweisungsschreiben, das der NZZ vorliegt.

Ein einmaliger Vorgang

Konkret verwendete die einstige Stadtratskandidatin beim Verfassen ihrer Interpellation fast ausschliesslich die männliche Form. Sie schrieb von «Besetzern», «Anwohnern» und «Touristen». Nur im ersten Satz nannte sich neben den «Aktivisten» auch die «Aktivistinnen». Der zweite Vizepräsident des Gemeinderats, der die Vorstösse jeweils prüft, wies Brunner darauf hin, dass dies so nicht gehe. Brunner weigerte sich, Anpassungen zu machen. «Ich finde es sprachlich nicht schön, wenn in jedem Satz beide Geschlechter genannt werden müssen», sagt sie. «Das ist nicht mein Stil.» Das Binnen-I (BesetzerInnen) oder substantivierte Partizipien (Besetzende) sind für sie ein Graus, eine «Verhunzung der deutschen Sprache».

Das Büro, in dem 13 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sitzen, liess dies nicht gelten: Per Mehrheitsentscheid hielt es fest, dass die Interpellation so nicht entgegengenommen werden kann. «Ich war entsetzt», sagt Brunner. «Sprachregeln sollten doch kein Kriterium dafür sein, ob ich meine politischen Rechte ausüben kann oder nicht.» Durch das Vorgehen sieht sie Grundrechte verletzt, namentlich jenes der Meinungsäusserungsfreiheit.

Tatsächlich ist der Vorgang im Zürcher Stadtparlament einmalig. Noch nie sei ein Vorstoss aus diesen Gründen zurückgewiesen worden, heisst es bei den Parlamentsdiensten auf Anfrage. Vom Ablauf her sei aber korrekt gehandelt worden. Welche Bedingungen ein Vorstoss erfüllen muss, ist in den Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderats festgehalten. Diese Richtlinien kann das Büro in eigener Kompetenz anpassen. Der Absatz zur «geschlechtergerechten Sprache», auf den sich die Rückweisung stützt, ist am 1. Mai 2018 in Kraft getreten – also erst vor relativ kurzer Zeit. Dort heisst es: «Frauen und Männer sind sprachlich gleichberechtigt zu behandeln.»

Seitdem der Passus gilt, beobachten vor allem Politiker auf der rechten Ratsseite ein strengeres Regime. Vorstösse müssten häufiger nachgebessert werden. In der SVP-Fraktion kursieren Begriffe wie «Genderpolizei». Susanne Brunner findet, dass die rot-grüne Mehrheit Andersdenkende mit der Brechstange umerziehen will. «Ausgerechnet die, die sonst immer Toleranz predigen, wollen mir nun vorschreiben, wie ich Sätze zu formulieren habe.» Dies gehe viel zu weit. Brunner spricht von «Zwängerei».

Spätestens seit den Diskussionen rund um den Frauenstreik habe man die Relationen verloren, sagt Brunner. Sie selber sehe die Gleichstellung zwischen Mann und Frau erreicht. Wenn sie in Texten die männliche Form verwende, meine sie die weibliche stets mit. Dabei verweist die SVP-Gemeinderätin auf eine kürzlich veröffentlichte, gewichtete Umfrage von «20 Minuten». Beinahe 80 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wandten sich gegen die Aussage, dass Geschlechterstereotype durch die Sprache zementiert würden. «Das zeigt, dass sich der Zürcher Gemeinderat in dieser Frage verrannt hat», sagt Brunner.

Nicht alle sehen dies so. Die SP-Politikerin Helen Glaser ist zurzeit erste Vizepräsidentin des Gemeinderats und gehört damit auch dem Büro an. Hauptberuflich arbeitet sie als Gesetzesredaktorin beim Bund. Glaser findet es richtig, dass beim Einreichen von Vorstössen auf geschlechtergerechte Sprache geachtet wird. «Das gehört für mich zu einem modernen Parlamentsbetrieb dazu», hält sie fest. Der Gemeinderat vertrete schliesslich nicht bloss die Zürcher, sondern zum gleichen Mass auch die Zürcherinnen.

Sie beobachtet, dass es vor allem auf der rechten Ratsseite zuweilen Widerstand gebe. Auf der linken Seite sei man für das Thema stärker sensibilisiert. Aber auch dort musste das Büro schon korrigierend eingreifen. Dann etwa, wenn Texte mit dem «Gendersternchen» (Besetzer*innen) versehen sind. «Das ist so nicht vorgesehen», sagt Glaser. Grundsätzlich orientiere man sich bei der Prüfung an dem Sprachreglement, an das sich auch der Stadtrat und die Verwaltung beim Verfassen von Texten hielten.

Ein Fall für die Gerichte?

Susanne Brunner will die Rückweisung nicht einfach so akzeptieren. Vermutlich noch diese Woche wird sie eine erneute Interpellation zum Pfingstweidpark mit dem fast wortgleichen Inhalt einreichen. Neu kommt eine Anmerkung hinzu, in der sie so umfassend wie möglich festhält: «Im nachfolgenden Text wird für die Bezeichnung von Individuen das generische Maskulinum verwendet. Dieses umfasst weibliche Individuen und solche Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können, gleichermassen wie männliche Individuen. Es werden somit Frauen, Männer und Diverse sprachlich gleichberechtigt behandelt.»

Ob das Büro die Ergänzung akzeptieren wird? Falls nicht, stünde es Brunner frei, den ablehnenden Entscheid im Gemeinderat verhandeln zu lassen. Und falls sie dort keine Mehrheit erhielte, könnte sie den Fall vor den Bezirksrat ziehen. «Mir geht es um das Grundsätzliche», sagt Brunner entschlossen. Darum, dass ihr niemand die Sprache im Mund verdreht. Ein juristischer Entscheid hätte den Vorteil, dass dann für künftige Fälle Klarheit herrschte. Die Gemeinderäte würden es sicher verdanken – und die Gemeinderätinnen auch.

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 URL:  Created: 2019-07-20  Updated:
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